Digitalisierung in der Steuerverwaltung kommt voran
„Die Zukunft unserer Steuerverwaltung ist digital“, sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Finanzministerium, bei einem Besuch im Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) in Karlsruhe. Im Rechenzentrum der Steuerverwaltung des Landes machte sich die Staatssekretärin am 27. Juli 2016 ein Bild von den Möglichkeiten einer komplett papierlosen Bearbeitung von Steuererklärungen. Die Digitalisierung macht es möglich, die Arbeit in der Steuerverwaltung zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bringen. „Das erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“
Die Digitalisierung mache die Arbeit flexibler, stellte Splett fest. Bei besonders hoher Arbeitsbelastung in einem Finanzamt könnten Steuererklärungen unkompliziert in einem anderen Amt bearbeitet werden. Auch die Telearbeit werde durch die Digitalisierung erleichtert. Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass durch den Aufbau einer elektronischen Akte nach und nach mit dem Wegfall der Papierakten zudem der Aufwand für deren Pflege entfalle: „Die Zeit, die damit gewonnen wird, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattdessen in die Bearbeitung von schwierigen Steuererklärungen investieren.“
Andrea Heck, die Präsidentin der Oberfinanzdirektion, erklärte, dass in einem Projekt bis Ende Juni 2016 die Möglichkeiten zentraler Scanprozesse untersucht und getestet wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass das zentrale Scannen gegenüber dem derzeit praktizierten dezentralen Scannen in den Finanzämtern deutliche Vorteile bietet. „Entscheidend sind die höhere Wirtschaftlichkeit und die bessere Reaktionsmöglichkeit auf den unterschiedlichen Arbeitsanfall“, so Heck.
Die Staatssekretärin betonte, dass bis zur Umsetzung eines zentralen Scanzentrums noch einige Fragen zu klären seien. Unter anderem müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. „Die Ergebnisse werden in die Konzeption für ein zentrales Scanzentrum einfließen“, so Splett. „Wir rechnen damit, dass im Laufe des nächsten Jahres die Umstellung auf zentrale Scanprozesse landesweit erfolgen wird.“
Steuererklärungen scannen, archivieren und maschinell bearbeiten (SESAM)
In Baden-Württemberg ist für alle Bundesländer ein Verfahren zur Digitalisierung der in Papierform eingehenden Steuererklärungen entwickelt worden. Das Verfahren mit dem Namen SESAM (Steuererklärungen scannen, archivieren und maschinell bearbeiten) soll gewährleisten, dass alle elektronischen Verarbeitungsprozesse einheitlich ablaufen. Dazu gehören formelle Prüfungen beispielsweise der Adressen wie auch ein Risikomanagementsystem. Abhängig vom Ergebnis der elektronischen Risikoprüfung wird die weitere Bearbeitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Steuerverwaltung übernommen - oder sie erfolgt vollmaschinell.
Seit 2007 werden in Papierform eingehende Steuererklärungen in Baden-Württemberg in den einzelnen Finanzämtern eingescannt und elektronisch weiter bearbeitet. Insgesamt gibt es 65 Finanzämter im Land.
FinMin Baden-Württemberg v. 27.7.2016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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1.97239
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