Einsprüche gegen Steuerbescheide - Jetzt auch online über ELSTER
Diese moderne Möglichkeit kann nutzen, wer im ElsterOnline-Portal registriert ist. Nach dem Login unter www.elster.de steht im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Sonstige Formulare" ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung. Die elektronische Einspruchseinlegung bietet eine benutzerfreundliche und leicht zu bedienende Oberfläche. Im Zeitpunkt der erfolgreichen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gilt der Einspruch als eingelegt. Der Gang zum Briefkasten bzw. zum Finanzamt bleibt somit künftig erspart!
BayLfSt v. 3.12.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6365
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.94237
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.347
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.751
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
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Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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25.09.2024
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BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024