Ergebnisse der Finanzministerkonferenz in Neuruppin
Das 60. Jahrestreffen des wichtigsten Länder-Gremiums zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen fand dieses Jahr in Neuruppin und Rheinsberg statt. Zum zweiten Mal in der Geschichte des Landes war damit Brandenburg Gastgeber.
Finanzlage der öffentlichen Haushalte
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz am 3.6.2016 in Neuruppin unter dem Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) u. a. die Lage der öffentlichen Finanzen beraten. Sie stellen dazu Folgendes fest:
- Die deutsche Wirtschaft setzt trotz eines schwierigen internationalen Umfelds ihren soliden Aufschwung fort. Träger des Wachstums bleibt weiterhin vor allem die Binnennachfrage. Die Perspektiven für den privaten Konsum – und damit eine binnenwirtschaftlich getragene konjunkturelle Aufwärtsbewegung – bleiben auch weiterhin gut. Die Einkommen der privaten Haushalte wachsen weiter, weil die Beschäftigung zunimmt und Löhne und Gehälter steigen. Die Erwerbstätigkeit entwickelt sich dynamisch, und die weiterhin hohe Arbeitskräftenachfrage und die gute Grundkonstitution der deutschen Wirtschaft sprechen für eine Fortsetzung der insgesamt positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung geht in ihrer Frühjahrsprojektion von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,7 % im Jahr 2016 sowie 1,5 % im Jahr 2017 aus. Dies entspricht weitgehend den Erwartungen in der aktuellen Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute sowie den Prognosen internationaler Organisationen.
- Unabhängig davon steht die deutsche Finanzpolitik in den kommenden Jahren vor bedeutenden und umfangreichen Herausforderungen. Dies gilt umso mehr, als das extrem niedrige Zinsniveau die öffentlichen Haushalte derzeit erheblich entlastet, dieser Umstand aber nicht dauerhaft fortbestehen wird. Hinzu kommen geopolitische Spannungen und ungelöste Probleme im Euroraum.
- Vor allem aber stellt die hohe Anzahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen Deutschland in vielerlei Hinsicht vor schwierige Aufgaben. Durch die humanitäre Versorgung und die Integration hunderttausender Flüchtlinge entstehen erhebliche Kosten und Unwägbarkeiten für die öffentlichen Haushalte. Diese größte gesellschaftspolitische Herausforderung seit der Deutschen Einheit stellt alle Ebenen des Staates vor große und dringende Aufgaben. Auch wenn die längerfristigen Haushaltsauswirkungen immer noch schwer abzusehen sind, ist kurz- bzw. mittelfristig von einer deutlichen Belastung der Haushalte von Ländern und Kommunen auszugehen. Die Höhe künftiger Ausgaben hängt allerdings wesentlich von politischen Entscheidungen in anderen Bereichen ab – wie etwa Integrationsmaßnahmen in Deutschland, Verteilung der Einwanderung in der Europäischen Union oder Bekämpfung der Fluchtursachen vor Ort. In diesem Zusammenhang bekräftigen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder, dass die Bewältigung der Flüchtlingssituation eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit großen Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen ist. Sie begrüßen die Zusage des Bundes, sich substantiell an den Kosten von Ländern und Kommunen zu beteiligen; nach Ansicht der Länder sollte dies mindestens in Höhe einer hälftigen Beteiligung erfolgen.
- Um die absehbaren finanziellen Belastungen der nächsten Jahre tragen zu können, bedarf es daher auch weiterhin eines hohen Maßes an Haushaltsdisziplin. Solide Staatsfinanzen und die Bewältigung wichtiger Reformaufgaben sind dabei kein Widerspruch. Dabei sind eine verlässliche und gesicherte Einnahmenbasis und eine strikte Ausgabendisziplin die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig unerwartete finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.
- Die kommunalen Kern- und Extrahaushalte schlossen das Jahr 2015 mit einem Überschuss von gut 3 Mrd. EUR ab, nachdem im Jahr davor noch ein Defizit von rund 0,5 Mrd. EUR zu verzeichnen war. Im laufenden Jahr wird allerdings mit einer spürbaren Verschlechterung des Finanzierungssaldos gerechnet. Gleichzeitig werden nicht zuletzt die Aufwendungen im Zusammenhang mit den zu versorgenden Flüchtlingen deutlich wachsen, vor allem da sich die besonders umfangreiche Zuwanderung aus der zweiten Hälfte des Jahres 2015 stärker niederschlagen wird. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl von Kommunen weiterhin unter Strukturschwächen und stark steigenden Sozialausgaben leidet. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder erinnern daher an die bereits im Jahr 2012 gegebene und im Jahr 2013 mit Blick auf die Reform der Eingliederungshilfe bekräftigte Zusage der Bundesregierung, eine Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Mrd. EUR jährlich herbeizuführen. Sie erwarten, dass die Bundesregierung zur konkreten Umsetzung dieser Entlastung nunmehr schnellstmöglich Gespräche mit den Ländern aufnimmt.
- Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bekräftigen die Notwendigkeit, dass sich Bund und Länder endlich auf ein gemeinsames Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einschließlich des Länderfinanzausgleichs verständigen. Es bedarf einer angemessenen Finanzausstattung aller Länder, die die umfassende und effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben nachhaltig sicherstellt. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder erwarten deshalb, dass der Bund den Ländern einen angemessenen Beitrag zur Verfügung stellt, und verweisen hierzu auf das im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3.12.2015 verabschiedete gemeinsame Länder-Reformmodell. Dieses enthält weitreichende Zugeständnisse sowie Kompromisslinien und ist vom gemeinsamen Willen aller 16 Länder getragen, eine zeitnahe Einigung auch mit dem Bund herbeizuführen.
Reform der Grundsteuer
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am heutigen Freitag im Rahmen ihrer Jahreskonferenz in Neuruppin gegen die Stimmen von Bayern und Hamburg beschlossen, zeitnah eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Sie haben die Länder Hessen und Niedersachsen gebeten, entsprechende Gesetzentwürfe einzubringen. Dabei gehen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder davon aus, dass Bundesregierung und Bundestag ihren Beitrag für eine zügige Umsetzung der Reform leisten, um damit die Grundlage dafür zu schaffen, dass die Grundsteuer den Gemeinden als verlässliche Einnahmequelle erhalten bleibt.
Ziel der Initiative ist, die Grundsteuer verfassungsfest und damit auch weiterhin als verlässlichen Baustein der Kommunalfinanzierung auszugestalten. Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rd. 13 Mrd. EUR eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder streben eine aufkommensneutrale Reform an, die nicht zu einer flächendeckend höheren Grundsteuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führen soll.
In einem ersten Schritt soll zunächst die Bewertung von Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aktualisiert werden. Die derzeit verwendeten Einheitswerte basieren auf jahrzehntealten Wertverhältnissen, im Westen aus dem Jahre 1964 und im Osten aus 1935. Die Neubewertungen für rd. 35 Mio. wirtschaftliche Einheiten sollen nach dem vorliegenden Entwurf zum Stichtag 1.1.2022 in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden. Danach soll turnusmäßig eine aktualisierte Anpassung erfolgen.
Welche Werte sich für einzelne Grundstücke dann ergeben, lässt sich heute noch nicht abschätzen, da für die neuen Grundsteuerwerte insbesondere der dann gültige Bodenrichtwert (bei unbebauten Grundstücken) sowie bei bebauten Grundstücken neben dem Bodenwert zusätzlich der Gebäudewert zu berücksichtigen sein wird. Letzterer richtet sich im Wesentlichen nach den dann aktuellen Baupreisen sowie Faktoren wie Gebäudeart und Baujahr. Die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben soll künftig auf Basis eines typisierenden Ertragswertverfahrens erfolgen.
Das Ziel der bundesweiten Aufkommensneutralität soll durch die Festlegung der sog. Grundsteuermesszahlen erreicht werden. Wie schon heute die Einheitswerte werden die künftigen Grundsteuerwerte mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Im Falle eines flächendeckenden Anstiegs der Werte aufgrund der Neubewertung wird es über eine Absenkung der Steuermesszahlen ein Korrektiv geben. Erst auf den Steuermessbetrag (Grundsteuerwert x Steuermesszahl) wird dann der jeweilige gemeindliche Hebesatz angewandt – dies ergibt die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer.
Wie hoch die Messzahlen sein müssen, um die angestrebte bundesweite Aufkommensneutralität zu erreichen, kann erst in einem zweiten Reformschritt nach Abschluss der Neubewertung der rd. 35 Mio. Einheiten berechnet werden. Hierbei soll den Ländern künftig auch die Möglichkeit eröffnet werden, eigene jeweils landesweit geltende Steuermesszahlen zu bestimmen. Aufgrund des Umfangs der zu ermittelnden Werte und der tatsächlichen Verhältnisse rechnen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit einem Einsatz der aktualisierten Werte in der Praxis in ca. 10 Jahren.
Steuerbetrug stoppen: Mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz am 3.6.2016 in Neuruppin unter dem Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) u. a. das Thema "Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen" beraten. Sie stellen dazu Folgendes fest:
Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben in einem am Gemeinwohl orientierten Staat setzt auch den gesellschaftlichen Konsens voraus, durch Steuerzahlungen zum Funktionieren des Gemeinwesens beizutragen. Internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung entziehen dem Staat die dafür erforderlichen Mittel und gefährden damit nicht nur die Grundlagen unseres Gemeinwesens, sondern stellen gleichzeitig die Sinnhaftigkeit von Steuerehrlichkeit in Frage. Leidtragende sind damit insbesondere die gesetzestreuen Steuerpflichtigen, die aufgrund von Steuerflucht und Steuerhinterziehung überproportional zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen müssen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ihre Auffassung, dass Finanzinstitute, die Beihilfe zum Steuerbetrug leisten, künftig stärker zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Sie erwarten, dass in das Kreditwesengesetz entsprechende Sanktionsmöglichkeiten bis zum Entzug der Banklizenz aufgenommen werden, und weisen auf die bereits vor Jahren beschlossene Gesetzesinitiative des Bundesrates hin (BR-Drs. 117/14 (Beschluss)). Der Beschluss wurde vom Bundestag noch immer nicht aufgegriffen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen erneut ihr Bekenntnis zur Bekämpfung der internationalen Steuerflucht und der Steuerhinterziehung. Sie fordern eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten und die Einführung von weiteren Rechtsgrundlagen zur Sanktionierung von Verstößen gegen zu erweiternde Mitteilungs-, Auskunfts- und Anzeigepflichten. Transparenz und Informationsaustausch bilden entscheidende Grundlagen für wirksame Ermittlungen. Sie bilden damit die Basis für staatliches Handeln gegen diejenigen, die von dubiosen Steuerpraktiken sowie jeglicher Form des Steuerbetruges zu Lasten des Gemeinwesens profitieren.
Eine Bund-Länder–Arbeitsgruppe hat hierzu im Auftrag der Finanzministerkonferenz mögliche Änderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten geprüft. Im Ergebnis schlagen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder insbesondere folgende Maßnahmen vor:
- Erweiterung der bereits bestehenden Mitteilungspflichten bez. Geschäftsbeziehungen zu sog. "Domizilgesellschaften" (Auslandsgesellschaften ohne oder mit nur geringfügigem Geschäftsbetrieb, auch als "Briefkastenfirmen" bekannt);
- stärkere Sanktionierung von Verletzungen der bestehenden und der neuen Mitteilungspflichten;
- Aufhebung des sog. steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO), gegenüber den Steuerbehörden (nicht gegenüber der Öffentlichkeit);
- Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen ohne weitere Voraussetzungen;
- Anzeigepflicht von Banken und anderen Dienstleistern, die Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, gegenüber den Finanzbehörden;
- Sanktionierung und Haftung für etwaige Steuerschäden bei Verletzung dieser Anzeigepflicht.
Der Bundesminister der Finanzen unterstützt die Vorschläge zur Schaffung von Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben ihn gebeten, in Abstimmung mit ihnen auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen außerdem, dass nach Abschluss der fachlichen Prüfungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere steuerliche Maßnahmen wie die Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einbezogen werden sollen.
Daneben könnte die Einführung eines Transparenzregisters eine effektive Maßnahme gegen Briefkastenfirmen darstellen. Die erforderlichen Angaben sind jedoch vom Besteuerungsverfahren strikt zu trennen.
FinMin Brandenburg v. 3.6.2016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
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Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
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Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
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Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024