Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer

Fälligkeitsfrist verschoben
Für Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, gilt nach § 21 Abs. 3a UStG eine geänderte Fälligkeitsfrist. Der Termin, ab dem diese Regelung anwendbar ist, wird gem. § 27 Abs. 3 UStG mittels BMF-Schreiben bekanntgegeben, sobald feststeht, bis wann die IT-Voraussetzungen geschaffen werden können.
Umsetzung der Regelung
Das aktuelle Schreiben enthält nun die Information, die Regelung nunmehr zu dem am 1.12.2020 beginnenden Aufschubzeitraum umzusetzen. Der Fälligkeitstermin für Einfuhren des Aufschubzeitraums Dezember wird nun also einheitlich vom 16.1.2021 auf den 26.2.2021 verschoben. Entsprechend verschieben sich auch die Fälligkeitstermine für anschließende Aufschubzeiträume.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.766
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.467
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.070
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.196
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.038
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.471
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.327
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.24645
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
02.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
01.04.2025
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Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
01.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
28.03.2025
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
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Anwendung der Sanierungsklausel
25.03.2025
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Anwendungsschreiben zur Zinsschranke
25.03.2025