Vereinfachung von Steuerverfahren bei Einfuhrumsatzsteuer

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.

"Das Ende 2020 geänderte Verfahren ist aufwändig, entzieht insbesondere kleinen und mittelständischen Firmen Liquidität und stellt einen Standortnachteil dar", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Bündnis fordert daher die Einführung der Direktverrechnung, die in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten längst Anwendung finde. Bei der Direktverrechnung wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht an die Zollbehörde entrichtet, sondern auf dem Steuerkonto beim Finanzamt vorgeschrieben und mit dem Vorsteuererstattungsanspruch verrechnet.

Kritik am aktuellen Fristenmodell

Derzeit bezahlen die Unternehmen bei der Einfuhr von Gütern in die EU die Steuer an den Bund, können diese Wochen später bei den Landesfinanzverwaltungen als Vorsteuer anmelden und erhalten nochmals später etwaige Erstattungen. Die finanzielle und administrative Belastung für Bund, Länder und Wirtschaft hält das Bündnis für zu hoch.

Wie der Deutsche Steuerberaterverband e. V. erläutert, hat der Gesetzgeber die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zuletzt zum 1.12.2020 reformiert. Seither gelte das Fristenmodell. Dieses ermöglicht zwar einen Zahlungsaufschub. Aber eben keine direkte Verrechnung mit dem Vorsteuererstattungsanspruch. Dies mildere die Liquiditätsbelastungen kleiner und mittlerer Unternehmen nur bedingt ab.

Sehr häufig hätten gerade KMU kein eigenes Aufschubkonto, weil sie beispielsweise die hierfür notwendige Anzahl an Einfuhren bzw. die benötigten Mindesteinfuhrsummen nicht erreichen. In Folge können sie laut DStV nicht von der verlängerten Fälligkeitsfrist für die Einfuhrumsatzsteuer profitieren, was ihre Liquidität belaste.

Gutachten zum Verrechnungsmodell

Ein aktuelles Gutachten des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) hat die Vorteile der Direktverrechnung herausgearbeitet. Es sei "konkurrenzlos" und führe nicht zu Steuermindereinnahmen.


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