Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2018
Bis Anfang März können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln (z.B. Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen).
Bearbeitung der Steuererklärungen in NRW
Das FinMin NRW gibt außerdem statistische Werte zur Bearbeitung von Steuererklärungen bekannt:
- Innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten werden nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen in NRW bearbeitet.
- Über 97 % der Erklärungseingänge werden innerhalb von fünf Monaten, 99 % innerhalb von sechs Monaten erledigt.
Belege nicht einreichen
Das FinMin Brandenburg weist noch einmal darauf hin, dass Belege nur noch einzureichen sind, wenn das Finanzamt hierzu auffordert. Steuerbürger können die Anforderung von Belegen vermeiden, indem Sachverhalte in der Steuererklärung in Einzelpositionen aufgeschlüsselt und möglichst vollständig, konkret und aussagekräftig dargestellt werden (z. B. statt "Reparatur Heizung 300 EUR" besser "Lohnanteil Reparatur Heizung am 26.6.2018 durch Heizungsbau GbR 300 EUR").
Erste Steuerbescheide ab Ende März
Das LfSt Rheinland-Pfalz informiert, dass die Finanzämter am 18.3.2019 mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2018 begonnen haben. Erste Steuerbescheide können Ende März bzw. Anfang April erwartet werden.
Die Finanzverwaltung empfiehlt die elektronische Abgabe der Steuererklärung.
FinMin NRW, Meldung v. 04.01.2019, FinMin Brandenburg, Meldung v. 22.01.2019, LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 21.03.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
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