Finanzkriminalität soll entschieden bekämpft werden

In Deutschland soll der Kampf gegen Finanzmarktkriminalität verstärkt werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat hierzu am 24.8.2022 die Eckpunkte für eine schlagkräftige Bekämpfung von Finanzkriminalität vorgestellt.

Damit eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität und effektivere Sanktionsdurchsetzung in Deutschland gelingt, sollen drei Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln
  2. Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden
  3. Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben

Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln

Eine neue Bundesbehörde soll die Bekämpfung der Finanzkriminalität und die effektive Sanktionsdurchsetzung steuern. Dabei sollen Kompetenzen gebündet und zentrale Akteure vernetzt werden. Die Bundesbehörde soll aus drei Säulen bestehen:

  • Neues Bundesfinanzkriminalamt
  • Eine effektivere Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU)
  • Konsistente Aufsicht im Nichtfinanzsektor durch eine  koordinierende Zentralstelle

Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden

Eine weitere Maßnahme soll in der Ausbildung hoch qualifizierter Finanzermittler liegen. Dafür sollen besonders relevante Trainings stattfinden.

Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben

Als dritte Maßnahme sollen relevante Register digital verknüpft werden, damit Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlich Berechtigte insbesondere im Ermittlungsfall oder bei Sanktionsdurchsetzung effizient geprüft werden können. Bis die digitale Verknüpfung umgesetzt wurde, sollen Übergangslösungen getroffen werden.

"Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf: Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an Regeln halten", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner.

BMF, Meldung v. 24.8.2022



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