Bürger sollen Steuerbescheid digital erhalten
Die "Steuererklärung auf einen Klick" ist ein Teil des Projekts ELSTER und wurde federführend von Bayern entwickelt. ELSTER ist seit 1999 im Einsatz. Dieses zentrale Digitalisierungsprojekt der Steuerverwaltung ist ein Musterbeispiel für eGovernment. Bereits jetzt werden in Bayern fast die Hälfe der Einkommensteuererklärungen elektronisch eingereicht, nämlich 48 % (Veranlagungszeitraum 2010: 31,2 %, 2011: 41,5 %). Bayern als ELSTER-Land will den digitalen Kreislauf der Steuererklärung in Zukunft schließen und auch den digitalen Steuerbescheid programmieren. Statt Papier erhält der Bürger dann nur noch Daten.
Mit dem kostenlosen Dienst "Steuererklärung auf einen Klick" können Steuerpflichtige Daten, die zu ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeichert sind, elektronisch abrufen und direkt in Einkommensteuererklärung übernehmen.
In der ersten Stufe können 2014 folgende Daten für die Veranlagungszeiträume 2012 und 2013 abgerufen werden:
- Grundinformationen wie Name, Adresse, Religionszugehörigkeit
- Angaben aus Lohnsteuerbescheinigung, z.B. Bruttoarbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitnehmers
- Angaben aus Rentenbezugsmitteilung (Rentenzahlungen)
- Angaben zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung (Zahlungen an Kranken- und Pflegeversicherung und Erstattungen)
- Beiträge zur Altersvorsorge (Riester-Rente).
Per Mausklick können die Daten in die elektronische Einkommensteuererklärung übernommen werden. Nachdem der Steuerpflichtige die Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermittelt hat, wird sie am Finanzamt geprüft. In unproblematischen Fällen wird der Steuerbescheid sofort gerechnet und verarbeitet. Der Bürger kann dadurch im Fall einer Rückzahlung sein Geld wesentlich schneller erhalten. Profitieren können vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, aber auch alle anderen Steuerpflichtigen, weil Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mehr selbst eingetragen werden müssen. Man braucht weniger Zeit für das "Ausfüllen" der Steuererklärung. Der Steuerpflichtige ist über bereits gespeicherte Daten informiert und die Steuererklärungen haben eine höhere Qualität, weil Übertragungsfehler vermieden werden. Damit lassen sich auch Rückfragen und möglicherweise sogar Einsprüche vermeiden.
Für den Veranlagungszeitraum 2012 ist die Steuererklärung auf einen Klick seit 2.1.2014 komplett nutzbar - bereits inklusive der übermittelten Daten von Dritten (z.B. Arbeitergeber, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung). Für den Veranlagungszeitraum 2013 funktioniert die Steuererklärung auf einen Klick frühestens ab 13.1.2014 mit der Bereitstellung des Programms Elster-Formular. Die von Dritten (z.B. Arbeitgeber, Krankenversicherungen, Deutsche Rentenversicherung) übermittelten Daten für 2013 stehen spätestens Ende Februar zur Verfügung.
Ausbaustufen der "Steuererklärung auf einen Klick"
In den folgenden Ausbaustufen der "Steuererklärung auf einen Klick" werden nach und nach weitere Daten angeboten: Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld; Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen; Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag und Kapitalerträge, die aufgrund von Freistellungsaufträgen vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellt sind.
Das Elster-Online-Portal ist außerdem plattform-unabhängig; d. h. jeder Internetnutzer kann das Portal nutzen, darin eine Einkommensteuererklärung erstellen und absenden. Mit dem ElsterOnline-Portal können also Bürger ELSTER nutzen, die Betriebssysteme wie MAC oder LINUX verwenden. Die PC-Software Elsterformular stand bisher nur für Microsoft-Betriebssysteme zur Verfügung.
Auch die Steuererklärung auf Papier bleibt eine Option. Um Daten der auf Papier eingehenden Steuererklärungen möglichst effektiv zu erfassen, wurde im März 2011 in Wunsiedel ein zentrales Datenerfassungs- und Scanzentrum der Steuerverwaltung eingerichtet. Seit Ende 2013 sind dort 90 Personen beschäftigt. 64 Finanzämter sind an das Datenerfassungszentrum angeschlossen. In 2014 sollen alle bayerischen Finanzämter angeschlossen werden.
FinMin Bayern Pressemitteilung Nr. 010 v. 13.1.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024