Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet
Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Daher können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2016 beginnen.
Steuererklärung elektronisch abzugeben bietet Vorteile
Die Finanzministerien empfehlen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht ELSTER, die elektronische Steuererklärung, einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet meist auch papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Formulare und Postversand. Außerdem überprüfe ELSTER die Steuererklärung auf Plausibilität und berechne die voraussichtlich entstehende Steuer.
Für alle, die ihre Einkommensteuererklärung in NRW elektronisch authentifiziert übermitteln, gibt es einen weiteren Vorteil: Sie können sich mit der Abgabe zwei Monate länger Zeit lassen. Die Abgabefrist verschiebt sich auf Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans von Ende Mai auf Ende Juli.
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen 5 Wochen und 6 Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. 12.1.2017; Finanzministerium Nordrhein-Westfalen v. 10.1.2017; Finanzministerium Brandenburg v. 6.1.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
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