Denn bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für den Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.
In diesem Jahr werden Steuererklärungsvordrucke – wie in den meisten anderen Bundesländern auch – nicht mehr an alle Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Vordrucke stehen aber wie bisher auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. gehbehinderte, sehr alte oder schwerkranke Menschen) können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen 5 Wochen und 6 Monaten – je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es auch länger dauern oder auch wesentlich schneller gehen.
FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 20.12.2013
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.0465
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.749
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.588
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.74637
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.588
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2686
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.732
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.642
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
2.335
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
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