Wann müssen Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen?
Daher hat das Brandenburger Finanzministerium die bewährte Publikation „Renten und Steuern“ jetzt inhaltlich überarbeitet und in Broschüren-Form neu aufgelegt. Die bereits in siebenter Auflage erscheinende Publikation bietet eine erste Orientierung zu der Frage, wann Rentnerinnen und Rentner überhaupt Einkommensteuer zahlen müssen und zeigt anhand von Beispielen, wie hoch diese sein kann. „Die große Nachfrage nach der Publikation „Renten und Steuern“ zeigt, dass sich nach wie vor Seniorinnen und Senioren nicht immer sicher sind, ob sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Deshalb haben wir die bei vielen Senioren bekannte Publikation neu aufgelegt“, erklärte Finanzminister Dr. Helmuth Markov am 29.11.2012 in Potsdam. Inhaltlich sei diese von seinem Ministerium aktualisiert und neu gestaltet worden. Statt bisher als Faltblatt erscheint die siebente Auflage nun erstmals in Broschüren-Form.
Die Broschüre informiert unter anderem darüber, dass Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben, wenn für das Kalenderjahr 2011 die steuerpflichtigen Einkünfte aus Renten und anderen Einkunftsquellen insgesamt über 8.004 EUR bzw. 16.008 EUR bei Ehepaaren lagen. Ob dann auch Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab. Das Faltblatt zeigt hierzu anschaulich an Beispielen, was die Besteuerung der Alterseinkünfte im Einzelfall bedeuten kann.
Hintergrund: Wo ist die neue Broschüre erhältlich?
Die Publikation kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen und der Finanzämter in Brandenburg kostenlos heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331/866-6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 29.11.2012
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
-
Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
-
Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024