Goldmünzen aus der Kaiserzeit jetzt steuerfrei

Politische Konflikte, Börsenturbulenzen, Finanzkrisen – es gibt viele Gründe, warum sich Sparer und Anleger um ihre Ersparnisse sorgen. Verständlich, dass so mancher einen Teil seines Vermögens in Gold anlegt. Wer beim Kauf darauf achtet, dass er sogenanntes Anlagegold erwirbt, muss darauf keine Mehrwertsteuer zahlen.

Doch was versteht man unter Anlagegold? Dazu gehören einerseits handelsübliche Goldbarren sowie andererseits Goldmünzen, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt. Die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Goldmünzen kann in Einzelfällen schwierig sein. So waren die auch von Banken häufig angebotenen 10- und 20-Goldmarkstücke der deutschen Kaiserzeit (1871 bis 1915) bisher - je nach Verhältnis des Goldwertes zum Preis der Münze - teilweise steuerfrei erhältlich, teils unterlagen sie jedoch auch der Mehrwertsteuer.

Mit diesem kaum durchschaubaren Wirrwarr ist nun Schluss. Freunde historischer Goldmünzen können aufatmen. Denn die aktuelle vom Bundesfinanzministerium für das Jahr 2014 veröffentlichte Goldmünzenliste der EU (sie listet als Anlagegold anzusehende Goldmünzen auf, die von der Mehrwertsteuer befreit sind) befreit nun erstmals auch Goldmarkstücke der deutschen Kaiserzeit von der Mehrwertsteuer.

Bundesverband deutscher Banken, Pressemitteilung v. 3.9.2014

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