Grenzgebiet nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-Frankreich

Das BMF hat aktualisierte Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden veröffentlicht.

Grenzgebiete nach dem DBA-Frankreich

In dem BMF-Schreiben wurden drei Anlagen veröffentlicht:

  • Anlage 1: Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (20 km-Grenze)
  • Anlage 2: Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden französischen Städte und Gemeinden (frz. Grenzgebiet)
  • Anlage 3: Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe c DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (30 km-Grenze)

BMF, Schreiben v. 16.11.2021, IV B 3 - S 1301 - FRA/19/10019 :005


Schlagworte zum Thema:  Doppelbesteuerungsabkommen