Kein Kapitalertragsteuerabzug bei Vorlage eines Feststellungsbescheides
In § 60a AO geht es um die "Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen". Eine Körperschaft erhält mit dem Bescheid einen Nachweis, dass ihre Tätigkeit einen Zweck erfüllt, der steuerbegünstigt ist. Das ist auch für Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft wichtig.
Das BMF äußert sich nun dazu, was für den Kapitalertragsteuerabzug bei Vorlage des Feststellungsbescheids nach § 60a AO gilt. In bestimmten Fällen ist dann kein Abzug vorzunehmen.
Mit den Ausführungen ergänzt das BMF sein Schreiben v. 18.1.2016 zu den Einzelheiten der Abgeltungsteuer.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.3625
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.762
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.301
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.391
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3196
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.254
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.940
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.615
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.34441
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.061
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
-
Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024