Lohnsteuer-Freibeträge für 2022 können beantragt werden
Der Freibetrag kommt beispielsweise infrage, wenn hohe Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Lohnsteuer ermäßigt sich dann durch den Freibetrag. Das heißt: Der Arbeitgeber behält entsprechend weniger Lohnsteuer ein.
Antrag kann auch elektronisch gestellt werden
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt, den Antrag für 2022 bereits bis 30.11.2021 zu stellen, wenn bereits von Jahresbeginn an der Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden soll. Anträge können auch elektronisch per Elster eingereicht werden.
Tipp: Ausführlich Informationen stellt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auf seiner Homepage zur Verfügung. Hier ist steht auch ein Ratgeber zum Download bereit.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Meldung v. 3.11.2021
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024