Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben

§ 45b EStG (Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer) und § 45c EStG (Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer) enthalten Regelungen zu den Meldepflichten der zum Kapitalertragsteuerabzug Verpflichteten. Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wurden Anpassungen vorgenommen (vgl. News).
Anwendungszeitpunkt
Die Finanzverwaltung hat nun verfügt, dass zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen ist, die nach dem 31.12.2025 zufließen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.766
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.467
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.070
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.196
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.038
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.471
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.327
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.24645
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
28.03.2025
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
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Anwendung der Sanierungsklausel
25.03.2025
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Anwendungsschreiben zur Zinsschranke
25.03.2025
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Anwendung von gleich lautenden Erlassen und BMF-Schreiben
25.03.2025
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
20.03.2025
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Entlastung von Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug
19.03.2025