![Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter Mitbenutzungsrecht an Verzehrvorrichtungen Dritter](https://www.haufe.de/image/festzelt-feiern-287236-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=FYVjumRlZFPZOzDEAA7xe26AAmaIeMzfey0UwrlDjYE%3D)
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur umsatzsteuerlichen Einordnung des Mitbenutzungsrechts an Verzehrvorrichtungen Dritter und ändert den UStAE.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Der BFH hatte mit Urteil vom 03.08.2017 - V R 15/17 entschieden, dass die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
UStAE geändert
Die Finanzverwaltung greift in einem aktuellen BMF-Schreiben diese Rechtsprechung auf und ändert den UStAE entsprechend. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.