Neues ELMA-Schema ab 01.12.2019 und AEAO-Änderungen zu CbCR

Das BZSt weist darauf hin, dass ab 01.12.2019 ein neues ELMA-Schema Anwendung findet. Zudem wird auf die bereits erfolgten Änderungen im AEAO zu Country-by-Country Reporting (CbCR) hingewiesen.

CbCR und ELMA

Meldungen deutscher Unternehmen, die einen CbCR-Report abgeben, sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und auf elektronischem Weg an das BZSt zu übermitteln. Der Datenaustausch erfolgt im XML-Format und wird in einem automatisierten Verfahren über die ELMA-Schnittstelle für Massendaten durchgeführt oder über einen Dateiupload über das BZStOnline-Portal. Weitere Informationen zum ELMA-Schema findet man auf der Homepage des BZSt.

Einen Überblick zum  Verfahren CbCR mit rechtlichen Grundlagen und mehr steht außerdem ebenfalls zur Verfügung. Hier ist auch das eine aktuelle Verwaltungsanweisung, die Änderungen im AEAO enthält, bereits berücksichtigt (BMF, Schreiben v. 27.9.2019, IV A 3 - S 0062/19/10009 :001, vgl. News).

BZSt, Meldungen v. 27.11.2019


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