Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Die OFD Karlsruhe informiert über die Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung.

Grundsätze zur Kassenbuchführung

Die OFD Karlsruhe fasst die wichtigsten Grundsätze zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung auf ihrer Homepage zusammen. So wird u.a. erläutert:

  1. Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 Abs. 1 Satz 1 AO)
  2. Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen (§ 146 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO)
  3. Einsatz von offenen Ladenkassen
  4. Einsatz elektronischer Registrierkassen
  5. Verfahrensdokumentation
  6. Datenzugriffsrecht
  7. Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
  8. Kassensicherungsverordnung
  9. Kassen-Nachschau (§ 146b AO)
  10. Folgen von Mängeln

OFD Karlsruhe, Meldung v. 3.5.2021

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