Registrierung ausländischer Datenübermittler bei Elster Online

Mit Ablauf der Übergangsregelung am 31.8.2013 müssen auch ausländische Datenübermittler Anmeldesteuern authentifiziert übermitteln. Hierfür wurde nun eine zentrale Stelle eingerichtet.

Die Registrierung am ElsterOnline-Portal war diesem Personenkreis mangels inländischem Ordnungskriterium bisher nicht möglich. Seit 19.8.2013 hat das Finanzamt Neubrandenburg – RAB ein eigenes Finanzamt (Bundesfinanzamtsnummer 4069) eingerichtet, an das sich ausländische Datenübermittler und inländische Behörden ohne originäres inländisches Ordnungsmerkmal zentral wenden können.

Das Ordnungsmerkmal in Form einer Steuernummer ist mit dem als Anlage beigefügten „ Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums.pdf“ bei dem Finanzamt Neubrandenburg – RAB schriftlich zu beantragen.

Mit diesem Ordnungskriterium ist die Registrierung am ElsterOnline-Portal für ein Organisationszertifikat wie für einen Inländer möglich.

Hinweis: Das Finanzamt Neubrandenburg – RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung im ElsterOnline-Portal als Land „Mecklenburg-Vorpommern“ auszuwählen.

OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 10.9.2013

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