Rheinland-Pfalz verlängert steuerliche Hochwasserhilfsmaßnahmen
"Die Landesregierung setzt alles daran, um den von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen zu helfen, damit sie sich wieder eine Existenz aufbauen können. Dazu gehören auch Hilfsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts", erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
Wichtige steuerliche Maßnahmen
Stundungen auch ohne Ratenzahlungen oder das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen sind nun bis zum 3006.2022 möglich bei vorheriger Antragstellung bis zum 31.0.2022 für die bis dahin fälligen Steuern.
Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird verzichtet bzw. Säumniszuschläge werden erlassen.
Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen können ebenfalls noch bis zum 31.03.2022 im vereinfachten Verfahren gestellt werden.
Daneben gelten die Erleichterungen für die Hilfeleistenden im Spenden- und Unternehmenssteuerrecht
weiter.
"Den Betroffenen wird damit länger Zeit gegeben, sich im Winter auf den Wiederaufbau zu konzentrieren. Gleichzeitig wird die enorme Spendenbereitschaft innerhalb der Bevölkerung durch die Nachweiserleichterungen unbürokratisch steuerlich gefördert", ergänzt Ahnen.
Die genauen Voraussetzungen sollen in Kürze auf der Homepage des Landesamts für Steuern veröffentlicht werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024