Schiffserlöspools bleiben dauerhaft versicherungsteuerbefreit
Die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Eine Abstimmung des Deutschen Bundestages ist für die erste Sitzungswoche im Oktober 2015 geplant.
Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, betonte:"Schiffserlöspools bleiben dauerhaft steuerbefreit. Das ist eine gute Nachricht für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seeschifffahrt. Denn so können deutsche Reedereien dieses effiziente Instrument zum Ausgleich von Marktschwankungen und zur Vermeidung von Unterbeschäftigung weiterhin so nutzen, wie international üblich. Sie müssen nicht mehr befürchten, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu erleiden. Das ist ein weiterer Baustein, um den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung erfüllt mit dieser Maßnahme einen wichtigen Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag."
Durch sog. Erlöspools können teilnehmende Reedereien besser auf Marktschwankungen reagieren und das Risiko der Unterbeschäftigung von einzelnen Schiffen untereinander ausgleichen. Zudem sichert die Erlösteilung über den Pool gleichmäßigere Einnahmen. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Bislang waren diese Erlöspools lediglich bis Ende 2015 von der Steuerpflicht befreit. Mit der nun in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Gesetzesänderung erfolgt eine dauerhafte Entfristung.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024
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Viele Grüße
Frank Holst, Haufe Online-Redaktion