Schiffserlöspools bleiben dauerhaft versicherungsteuerbefreit
Die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Eine Abstimmung des Deutschen Bundestages ist für die erste Sitzungswoche im Oktober 2015 geplant.
Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, betonte:"Schiffserlöspools bleiben dauerhaft steuerbefreit. Das ist eine gute Nachricht für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seeschifffahrt. Denn so können deutsche Reedereien dieses effiziente Instrument zum Ausgleich von Marktschwankungen und zur Vermeidung von Unterbeschäftigung weiterhin so nutzen, wie international üblich. Sie müssen nicht mehr befürchten, einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu erleiden. Das ist ein weiterer Baustein, um den Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung erfüllt mit dieser Maßnahme einen wichtigen Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag."
Durch sog. Erlöspools können teilnehmende Reedereien besser auf Marktschwankungen reagieren und das Risiko der Unterbeschäftigung von einzelnen Schiffen untereinander ausgleichen. Zudem sichert die Erlösteilung über den Pool gleichmäßigere Einnahmen. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Bislang waren diese Erlöspools lediglich bis Ende 2015 von der Steuerpflicht befreit. Mit der nun in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Gesetzesänderung erfolgt eine dauerhafte Entfristung.
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Frank Holst, Haufe Online-Redaktion