Schleswig-Holstein: Katastrophenerlass nach Jahrhundertsturmflut

Das FinMin Schleswig-Holstein hat einen Katastrophenerlass nach der Jahrhundertsturmflut veröffentlicht.

Am 20. und 21. Oktober 2023 kam es zu einer Jahrhundertsturmflut in Schleswig-Holstein, die teilweise erhebliche Schäden verursacht hat.

Steuerliche Erleichterungen

Der Erlass enthält steuerliche Erleichterungen für Betroffene, wie beispielsweise:

  • Stundung im vereinfachten Verfahren
  • Einstweilige Einstellung der Vollstreckung
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Nachweis steuerbegünstiger Zuwendungen
  • Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für das durch das Schadensereignis geschädigte Personen
  • Steuerliche Behandlung von Zuwenungen im Betriebsvermögen
  • Verlust von Buchfühungsunterlagen

Zudem erläutert der Erlass Maßnahmen bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer, beispielsweise zu

  • Sonderabschreibungen
  • Rücklagen
  • Berücksichtigung von Entschädigungen
  • Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter
  • Beseitigung von Schäden am Grund und Boden
  • Besonderer Erhaltungsaufwand größeren Umfangs
  • Arbeitslohnspenden u.v.m.
  • Sonderregelungen bei Land- und Forstwirtschaft

Weitere Ausführungen betreffen u.a. die Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer.

FinMin Schleswig-Holstein, Katastrophenerlass v. 25.10.2023


Schlagworte zum Thema:  Erlass, Stundung, Vollstreckung