Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
Finanzielle Soforthilfe
Der Senat hat dies am 9.1.2023 beschlossen und hierfür rund 1 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Finanzausschuss der Bremischen Bürgerschaft muss noch zustimmen.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Es gibt viele Haushalte und meist landwirtschaftliche Betriebe in den Überschwemmungsgebieten Borgfelds und in Timmersloh, die von dem Hochwasser hart getroffen wurden. Einige von ihnen unter Umständen existenziell. Diese Menschen lassen wir nicht im Stich und leisten mit der Soforthilfe schnelle und unbürokratische Hilfe. Die Einzelheiten werden wir in den nächsten Tagen mit unseren niedersächsischen Nachbarn abstimmen, denn es kann ja nicht sein, dass auf der einen oder anderen Seite der Grenze unterschiedliche Regelungen gelten."
Finanzsenator Björn Fecker: "Wir stehen an der Seite der Menschen, die das Hochwasser besonders hart getroffen hat. Der Senat wird bei akuten Notfällen helfen. Die Betroffenen können sich darauf verlassen, dass wir sie in einer echten Notlage mit einer finanziellen Soforthilfe schnell unterstützen werden."
SfF Bremen, Meldung v. 9.1.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
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