Beihilferechtliche Voraussetzungen
Das BMF äußert sich in seinem Schreiben des Weiteren ausführlich zur
- Erklärung zu anderen De-minimis-Beihilfen (Rz. 93 bis 99),
- zur Ermittlung des Beihilfewerts der Sonderabschreibung nach § 7b EStG (Rz. 100 bis 113),
- zur Prüfung der Beihilfehöchstbeträge (Rz. 114 bis 124) und
- zur Bescheinigung des Beihilfewerts (Rz. 125).
BMF, Schreiben v. 7.7.2020, IV C 3 - S 2197/19/10009 :008