Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz
Sonderausgaben sind zu berücksichtigen
Am 05.11.2019 (X R 23/17) hat der BFH entschieden, dass die gesetzliche Regelung zum Sonderausgabenabzug bei nach einem DBA steuerfreien Arbeitslohn auch auf die Schweiz anzuwenden ist. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich letztlich im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Nunmehr hat das BMF die Grundsätze dieses Urteils anerkannt. Damit besteht für betroffene Steuerpflichtige ein größeres Maß an Rechtssicherheit.
Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug
Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 Halbsatz 2 EStG ist es zulässig, Altersvorsorgeaufwendungen und bestimmte andere Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben anzusetzen, auch wenn diese in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Voraussetzung ist allerdings, dass
- diese in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit in einem EU- bzw. EWR-Staat stehen,
- diese Einnahmen nach dem DBA im Inland steuerfrei sind und
- der Beschäftigungsstaat keine Berücksichtigung im Rahmen der Besteuerung der Einnahmen zulässt.
Dem Wortlaut nach gilt dies nicht für die Schweiz, da diese weder EU- noch EWR-Staat ist. Allerdings ergibt sich die Verpflichtung aus dem mit der Schweiz bestehenden Freizügigkeitsabkommen.
BMF-Schreiben schafft Klarheit
Die wesentlichen Aspekte des BMF-Schreibens lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der BFH hat mit Urteil vom 05.11.2019 entschieden, dass das Abzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen im Verhältnis zur Schweiz gegen das Freizügigkeitsabkommen verstößt. Unter den in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG genannten Voraussetzungen sind damit Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben anzuerkennen. Dies gilt für alle offenen Fälle.
BMF, Schreiben v. 19.11.2020, IV C 3 - S 2221/14/10006 :002, veröffentlicht am 25.11.2020
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024