Steuerabkommen: "Ein Freifahrtschein für Steuerhinterzieher" (FinMin)
Deutsche, die künftig Schwarzgeld in die Schweiz schaffen, müssen nur ihre Zinserträge auf das angelegte Kapital besteuern, von dem Schwarzgeld würde niemand mehr etwas erfahren. "Zusätzlich wird das hinterzogene Vermögen noch zum Super-Rabatt legalisiert: Das ist ein Freifahrtschein für Steuerhinterzieher", sagte der Minister. "Mit dem Abkommen bleibt die Schweiz auch in Zukunft ein Eldorado für Schwarzgeld."
Walter-Borjans kritisiert außerdem, dass sich Straftäter auch der Besteuerung ihres bisher in der Schweiz deponierten Schwarzgelds leicht entziehen können. Der Vertrag gewährt ihnen eine Frist bis zum 01.01.2013, in der Transfers von Schweizer Konten ins Ausland nicht der Nachbesteuerung unterliegen. Sie haben damit noch neun Monate Zeit, ihr Schwarzgeld in andere Steueroasen zu schaffen. "Es wäre schändlich, wenn Deutschland und die Schweiz den Steuerstraftätern die Chance verschaffen, noch millionenschwere Vermögen beiseite zu schaffen und die ehrlichen Steuerzahler um diese Summen zu betrügen" sagte der Finanzminister und forderte: "Die Schweizer Banken müssen Steuerflüchtlinge melden, die seit der Unterzeichnung des Abkommens am 21.09.2011 ihr Geld beiseite geschafft haben." Die Anhebung des Spitzensteuersatz von 34 auf 41 Prozent für bisher unversteuertes Kapital in der Schweiz ist auch Experten zufolge eine Täuschung der Öffentlichkeit. Nach Berechnungen von Frank Hechtner, Professor für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität Berlin, greift er nur in "krassen Ausnahmefällen". Rund 80 Prozent der Steuerstraftäter, die einmalig Geld in der Schweiz versteckt haben, werden nach seinen Berechnungen nur mit dem niedrigsten Satz von 21 Prozent besteuert – unabhängig davon, wie viel Schwarzgeld sie hinterzogen haben. Walter-Borjans: "41 Prozent, das ist eine Luftnummer: Hört sich erst mal gut an, hat in der Praxis aber null Relevanz. Die allermeisten zahlen gerade mal die Hälfte."
Minister Schäuble habe darüber hinaus zugelassen, dass die Kontrollmöglichkeiten der Steuerfahndung nur unzureichend geändert wurden. Die Zahl der möglichen Überprüfungen steigt theoretisch von 999 auf maximal 1300 Fälle innerhalb von zwei Jahren. Doch darüber entscheidet der Gemeinsame Ausschuss, in dem nur der Bund und keine Ländervertreter sitzen dürfen. "Damit ist Deutschland deutlich benachteiligt, denn der Bund hat keine eigene Kompetenz in der Steuerfahndung. Nur die Länder wissen, wie sie den Straftätern auf die Schliche kommen", sagte Walter-Borjans.
"Der erneute Versuch von Finanzminister Schäuble und seiner Schweizer Kollegin Widmer-Schlumpf, das Steuerabkommen ohne die Ländermehrheit durchzuziehen, wird deshalb scheitern", sagte der Minister. Er betonte, dass er weiterhin für ein Steuerabkommen mit der Schweiz eintrete. "Ich will aber kein Abkommen, das um des lieben Friedens willen Steuerstraftätern ein Milliardengeschenk macht. Das können wir dem ehrlichen Steuerzahler gegenüber nicht verantworten", sagte er. "Jede Milliarde hinterzogener Steuern ist entweder eine Milliarde mehr Schulden, eine Milliarde höhere Steuern oder eine Milliarde Verzicht auf staatliche Leistungen. Am Ende trifft das vor allem die Kleinen."
Dass sich hartnäckiges Verhandeln mit der Schweiz lohne, zeige sich an einzelnen Punkten in dem insgesamt noch immer unzureichenden Abkommen. "Auch wenn unverzichtbare Änderungen weiter ausstehen, hat sich die Schweiz unverkennbar an einigen Stellen bewegt. Das ist allein dem Widerstand der von SPD und Grünen regierten Länder zu verdanken", stellte Walter-Borjans fest. Schäuble hätte bereits die erste, für Deutschland völlig nachteilige Fassung des Vertrags abgesegnet. Die erreichte Verbesserung des Mindestsatzes für die Nachversteuerung von 19 auf 21 Prozent würde mehr als eine Milliarde Euro erbringen. Die Berechnungen auf Basis des Bundes gelten aber nur, wenn denn das versteckte Geld bis zum Inkrafttreten des Abkommens auf Schweizer Konten liegen bliebe. "Das allerdings möge glauben, wer will", sagte Walter-Borjans. "In der Realität werden die Täter ihr Schwarzgeld vorher in neue Steueroasen bringen. Dafür sehen Schweizer Banker bereits jetzt Anzeichen."
FinMin Nordrhein-Westfalen, 10.4.2012
Das Steuerabkommen und das Ergänzungsprotokoll bedürfen noch in beiden Vertragsstaaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften - in Deutschland also von Deutschem Bundestag und Bundesrat -, damit das Steuerabkommen in seiner geänderten Fassung in Kraft treten und ab 1.1.2013 angewendet werden kann.
Protokoll zur Änderung des am 21. September 2011 in Berlin unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt
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