Steuerbescheide werden künftig digital bekanntgegeben
Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erforderlich
Wer seinen Steuerbescheid künftig nur noch in digitaler Form möchte, der muss bei der Erstellung der Steuererklärung in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Das Finanzamt stellt dann den Steuerbescheid in elektronischer Form bereit und informiert den Steuerpflichten per E-Mail. Der Steuerbescheid ist dann im persönlichen ELSTER-Konto oder über die bei der Erstellung der Erklärung verwendete Software abrufbar. "Insbesondere für Steuerberaterinnen und Steuerberater ist die elektronische Variante attraktiv, weil der Aufwand, den Papierbelege mit sich bringen, dadurch stark reduziert wird", meint Finanzstaatssekretär Dr. Schubert.
Thüringer FinMin, Meldung v. 18.2.2020
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