Steuererleichterungen bei Schäden durch Sturmtief Friederike

Das Sturmtief Friederike hat am 18.1.2018 viele Schäden verursacht. In einigen Bundesländern werden deshalb Steuererleichterungen gewährt.

Mögliche steuerliche Verfahrensvereinfachungen hat das Niedersächsische FinMin mit dem BMF abgestimmt. Steuerliche Erleichterungen sollen insbesondere die durch das Sturmtief betroffenen Wald- und Forstbesitzer erhalten.  

Welche Erleichterungen werden gewährt? Insbesondere: 

  • Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes bis zum 31.5.2018
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. 

Welche Erleichterungen gewährt werden im Zusammenhang mit Forstflächen, insbesondere bei Kalamitätsholz, und weitere wichtige Hinweise sind auf der Homepage des FinMin abrufbar. 

Niedersachsen ist nicht das einzige Bundesland, dass versucht, betroffene Bürger mit Steuererleichterungen zu unterstützen. Auch NRW, Hessen und Thüringen haben entsprechende Maßnahmen ergriffen.

FinMin Niedersachsen, Meldung v. 30.1.2018, Hessisches FinMin, Meldung v. 2.2.2018, Thüringer FinMin, Meldung v. 6.3.2018, FinMin NRW, Meldung v. 15.3.2018


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