Steuerliche Erleichterungen für Betroffene von Unwetterschäden in Bayern
Nach ersten Einschätzungen entstanden in den betroffenen Landkreisen Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Doch sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen und Kommunen, die betroffen sind, sollen Hilfe erhalten.
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker führt anlässlich eines Beschlusses in der (29.08.) Kabinettssitzung aus: "Die Bayerische Staatsregierung lässt die drei von den Unwettern extrem betroffenen Landkreise nicht im Stich: Privatpersonen und Unternehmen können steuerliche Erleichterungen erhalten, zudem haben wir heute im Kabinett die Einleitung einer staatlichen Finanzhilfeaktion beschlossen. Demnach können insbesondere Privathaushalten, denen durch das Unwetter eine existenzielle Notlage droht, im Einzelfall finanzielle Hilfen gewährt werden. Betroffenen Kommunen können im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Unterstützung erhalten".
Steuerliche Erleichterungen
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weist darauf hin, dass verschiedene steuerliche Maßnahmen Betroffene des Unwetters entlasten sollen. So beispielsweise:
- Stundung von Steuern
- Aufschiebung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Minderung von Steuervorauszahlungen
- Sonderabschreibungen
Finanzielle Unterstützung
Betroffene können sich an das für sie zuständige Finanzamt wenden. Zudem wurde im Kabinett ein Beschluss zur Finanzhilfeaktion gefasst, sodass Betroffene, die existenziell bedroht sind aufgrund der Unwetterschäden, finanzielle Unterstützung durch Härtefonds erhalten können. Anträge können bei den zuständigen Landratsämtern gestellt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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20.12.2024
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