![Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge](https://www.haufe.de/image/holzpuppe-sitzt-auf-altersvorsorge-ordner-239098-7.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=HrHlgTmN6FiEOWgbh3Mwh73SSC56GYvvOuwSE_g7Avo%3D)
Die Finanzverwaltung äußert sich zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und ändert das BMF-Schreiben v. 21.12.2017.
BMF-Schreiben geändert
So wird in dem aktuellen Schreiben beispielsweise die Einleitung vor der Inhaltsübersicht angepasst. Hier wird für die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG auf den automatisierten Datenabgleich nach § 91 EStG hingewiesen. Weitere Änderungen betreffen die Prüfung der ZfA nach § 91 Abs. 1 EStG.
Das aktuelle Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden und ändert das BMF-Schreiben v. 21.12.2017, das zuletzt durch Schreiben v. 17.2.2020 geändert worden ist.
BMF, Schreiben v. 11.2.2022, IV C 3 - S 2015/22/10001 :001