Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

Die Finanzverwaltung äußert sich zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und ändert das BMF-Schreiben v. 21.12.2017.

BMF-Schreiben geändert

So wird in dem aktuellen Schreiben beispielsweise die Einleitung vor der Inhaltsübersicht angepasst. Hier wird für die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG auf den automatisierten Datenabgleich nach § 91 EStG hingewiesen. Weitere Änderungen betreffen die  Prüfung der ZfA nach § 91 Abs. 1 EStG.

Das aktuelle Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden und ändert das BMF-Schreiben v. 21.12.2017, das zuletzt durch Schreiben v. 17.2.2020 geändert worden ist.

BMF, Schreiben v. 11.2.2022, IV C 3 - S 2015/22/10001 :001


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