Steuerliche Hilfen für Hochwasserschäden in Hessen
Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserschäden
Folgende steuerliche Erleichterungen werden gewährt:
- Wer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Überschwemmungen betroffen ist, kann auf Antrag steuerliche Erleichterungen in Form von Stundung, Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
- Wurden aufgrund des Hochwassers Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet oder verloren, so ergeben sich hieraus steuerlich keine Nachteile für die Betroffenen. Betroffene sollten dies jedoch zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.
- Weitere Erleichterungen werden bei Spenden an Betroffene gewährt, sowie auch Sonderabschreibungen für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige (z.B. beim Wiederaufbau eines Betriebsgebäudes).
Hessisches FinMin, Meldung v. 12.2.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.054
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
20.11.2024
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Ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
19.11.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
14.11.2024
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Hilfsmittelerlass 2025 wurde veröffentlicht
12.11.2024
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Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer
12.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024