Strategiepapier zur Optimierung von Betriebsprüfungen
Betriebsprüfungen optimieren
In dem Strategiepapier erklären die vier Partner, dass eine moderne Betriebsprüfung mit den Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft Schritt halten muss. Betriebsprüfungen und damit der Steuervollzug sollen einfacher, effizienter und fairer werden.
Stimmen zur Unterzeichnungs des Strategiepapiers
Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Karl Köll: "Mit der Unterzeichnung des Strategiepapiers setzen wir den im Jahr 2023 mit den sächsischen Industrie- und Handelskammern eingeschlagenen Weg zur Optimierung des Steuervollzugs fort. Die Steuerverwaltung sorgt dafür, dass die Steuern entsprechend der Gesetze festgesetzt und erhoben werden. Die damit verbundenen Verwaltungsabläufe müssen sich am Grundsatz eines wirtschaftlichen Verwaltungshandelns orientieren und dürfen das erforderliche Maß nicht übersteigen. Insoweit freue ich mich, den Weg gemeinsam mit den Berufsständen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung weiterzugehen, um den Steuervollzug künftig für alle Beteiligten noch wirtschaftlicher und noch schlanker zu gestalten."
Präsident der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, Dirk Rose: "Der Berufsstand der Steuerberater engagiert sich für sachgerechte Betriebsprüfungen, die den Ansprüchen einer modernen, digitalen Gesellschaft gerecht werden. Mit dem unterzeichneten Strategiepapier setzen Steuerverwaltung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ein Zeichen pro Effizienz und Fairness. Es gilt die Balance zwischen sachlichen Notwendigkeiten und ressourcenschonenden Strukturen zu halten. Wir Steuerberater unterstützen dieses Ziel mit unserer Kompetenz für die betreuten Unternehmen und in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Verwaltung."
Präsident des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V., Hans-Joachim Kraatz: "Durch die Unterzeichnung des Strategiepapiers möchten wir erneut auf die Vereinbarkeit einer modernen Unternehmensführung und den Verfahren der Betriebsprüfung aufmerksam machen. Betriebsprüfungen sind ohne jeden Zweifel erforderlich, sollten aber vor allem fair ablaufen und weniger Personal binden. Zahlreiche Unternehmen in diesem Land stöhnen bereits über die immer weiter ausufernde Bürokratie. Es wäre bedauerlich, wenn deren Arbeitsalltag und der unserer Mitarbeiter in den Steuerkanzleien durch steuerliche Prüfungen in unnötiger und überbordender Art und Weise über Gebühr strapaziert werden. Dies gilt umso mehr, wenn es am Ende des Tages nur um Kleinstbeträge geht. An dieser Stelle wäre etwas Großzügigkeit angebracht und für alle Seiten hilfreich."
Landespräsidentin Sachsen der Wirtschaftsprüferkammer, Regina Vieler: "Als Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer freuen wir uns über die Vereinbarung des gemeinsamen Strategiepapiers zur Vereinfachung des Steuervollzugs zwischen den Berufsständen der Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer und Steuerberater sowie dem Landesamt für Steuern und Finanzen im Freistaat Sachsen. Das Strategiepapier zeigt Potenziale auf, die Effizienz der Betriebsprüfung zu steigern und gleichzeitig die Belastung für Unternehmen zu minimieren. Es markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer verbesserten Zusammenarbeit, die den regulatorischen Anforderungen sowie den Bedürfnissen der Steuerpflichtigen gerecht wird. Wir befürworten ausdrücklich den Ansatz, klare Kommunikationswege und Austauschplattformen einzurichten, um anstehende steuerliche Fragen zu klären und Probleme zeitnah und effizient zu lösen. Die Implementierung risikobasierter Prüfungsansätze sowie die Festlegung schlanker Abläufe und Verfahren für Betriebsprüfungen in der Finanzverwaltung werden sowohl in der Verwaltung als auch in den Unternehmen Zeit und Ressourcen sparen. Als Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer werden wir unsere Mandanten weiterhin nachdrücklich bei der Implementierung von Tax-Compliance-Systemen unterstützen, um die Einhaltung steuerlicher Vorschriften zu gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu verbessern."
Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen, Meldung v. 26.3.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024