Umsatzsteuer: Zuwendungen aus öffentlichen Kassen

Da das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seine ressortspezifischen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kosten- und Ausgabenbasis zur Projektförderung überarbeitet hat, ändert das BMF Abschn. 10.2 Abs. 10 Satz 1 UStAE.

Die neu gefassten Nebenbestimmungen wurden am 18.10.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten für BMBF-Projekte mit einem Laufzeitbeginn ab dem 19.4.2018.

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Abschn. 10.2 Abs. 10 Satz 1 UStAE. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

"Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU);"

Außerdem werden die Nummern 8 und 9 angefügt:

"8. Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU;"

"9. Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU."

BMF, Schreiben v. 3.8.2020, III C 2 - S 7200/19/10001 :004

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