Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Albanien
Erdbeben in Albanien
Das Erdbeben hat sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Für Unterstützungsmaßnamen, die zwischen 26.11.2019 und 31.12.2020 durchgeführt werden, gibt es steuerliche Erleichterungen.
Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen
Manch ein deutscher Unternehmer hat beispielsweise daraufhin albanischen Geschäftspartnern unentgeltlich Leistungen aus dem Betriebsvermögen zugewendet. Diese sind als Betriebsausgaben abziehbar, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in diesem Fall aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden. Für Für Zuwendungen an betroffene Geschäftspartner, die nicht in Geld bestehen, ist also der Betriebsausgabenabzug denkbar.
Weitere Maßnahmen gelten für:
- Unterstützung an Arbeitnehmer
- Arbeitslohnspende
- Spenden
- Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften für durch das Erdbeben in Albanien geschädigte Personen
BMF, Schreiben v. 15.6.2020, IV C 4 - S 2223/19/10003 :002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.1865
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.944
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.929
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2126
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.033
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.611
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.480
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.23237
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.489
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