USA: Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll verbessert werden (BMF)
Die 5 Länder und die USA beabsichtigen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit regelmäßig für die Besteuerung relevante Informationen zu erheben und mit den USA automatisch auszutauschen. Die Einzelheiten werden sich aus einer Vereinbarung ergeben, die über die kommenden Monate erarbeitet werden wird.
Die geplante Vereinbarung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Implementierung des Foreign Account Tax Compliance Act der USA. Nach diesem Gesetz, das ab 2014 angewandt werden wird, sollen sich ausländische Finanzinstitute gegenüber der US-Steuerbehörde verpflichten, Informationen über Kunden zur Verfügung zu stellen, die in den USA steuerpflichtig sind. Das sind insbesondere US-Staatsbürger. Ebenso sollen ausländische Finanzinstitute unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf Erträge aus amerikanischen Quellen zugunsten der USA einzubehalten. Sind die Institute nicht bereit, diese Pflichten zu übernehmen, drohen Quellensteuern auf Erträge, die die Finanzinstitute für sich oder ihre Kunden aus US-Quellen beziehen und die dann ggf. nur über aufwendige Verfahren erstattet werden können.
Die geplante zwischenstaatliche Vereinbarung, die durch ergänzende innerstaatliche Rechtsvorschriften umzusetzen sein wird, machen Vereinbarungen zwischen ausländischen Finanzinstituten und der US-Steuerbehörde überflüssig, und sie bringen deutlich mehr Rechtssicherheit und Verfahrenserleichterungen für die Institute und ihre Kunden. Relevante Daten werden nicht zwischen Banken und der US-Steuerbehörde ausgetauscht, sondern zwischen in- und ausländischen Finanzbehörden, wie dies etwa im Rahmen der Zinsrichtlinie in der EU geschieht.
Die 5 Staaten und die USA sehen darüber hinaus die Möglichkeit, mittelfristig mit anderen Partnern ein allgemein gültiges Modell für einen automatischen Informationsaustausch zu entwickeln.
Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich
BMF, Pressemitteilung v. 8.2.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
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