Veranlagung der Mindeststeuer erfolgt in Bayern zentralisiert

Seit Anfang 2024 ist das Mindeststeuergesetz in Deutschland anzuwenden. Rund 200 bayerische Konzerne sind davon betroffen. Die Steueranmeldungen sollen künftig zentral im Finanzamt München bearbeitet werden.

Das Bayerische LfSt informiert aktuell zur Mindestbesteuerung und dem in diesem Zusammenhang geplanten Prozess in Bayern: Für Fragen zur Mindestbesteuerung stehen die Kollegen des Finanzamtes München zur Verfügung. Mit der Zentralisierung des Themas beim Finanzamt München soll eine Kompetenzbündelung erreicht werden. Unternehmen sollen damit unterstützt und andere bayerische Finanzämter entlastet werden.

Lesen Sie auch: Einführung eines Mindeststeuergesetzes

Ablauf der Mindestbesteuerung in Bayern

Für Zwecke der Mindeststeuer erhalten die betroffenen beayerischen Unternehmen nach Abgabe der Gruppenträgermeldung beim BZSt eine neue Steuernummer. In 2025 wird die Annahme der elektronischen Steueranmeldung freigeschaltet, sodass im Finanzamt München anschließend die Steueranmeldung bearbeitet werden kann.

Bayerisches LfSt, Meldung v. 2.10.2024


Schlagworte zum Thema:  Konzern