Veranlagung der Mindeststeuer erfolgt in Bayern zentralisiert
Das Bayerische LfSt informiert aktuell zur Mindestbesteuerung und dem in diesem Zusammenhang geplanten Prozess in Bayern: Für Fragen zur Mindestbesteuerung stehen die Kollegen des Finanzamtes München zur Verfügung. Mit der Zentralisierung des Themas beim Finanzamt München soll eine Kompetenzbündelung erreicht werden. Unternehmen sollen damit unterstützt und andere bayerische Finanzämter entlastet werden.
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Ablauf der Mindestbesteuerung in Bayern
Für Zwecke der Mindeststeuer erhalten die betroffenen beayerischen Unternehmen nach Abgabe der Gruppenträgermeldung beim BZSt eine neue Steuernummer. In 2025 wird die Annahme der elektronischen Steueranmeldung freigeschaltet, sodass im Finanzamt München anschließend die Steueranmeldung bearbeitet werden kann.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5485
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.926
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.543
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.922
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.8896
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.815
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.530
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.294
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.03441
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