Vordruckmuster zur USt: angepasste Rechtsbehelfsbelehrung

Aufgrund des Postmodernisierungsgesetzes wurden Rechtsbehelfsbelehrungen in diversen Vordruckmustern zur Umsatzsteuer angepasst und neu bekannt gegeben.

Die Änderungen gegenüber den bisherigen Vordruckmustern erfolgen aufgrund der verlängerten Bekanntgabevermutung durch das Postmodernisierungsgesetz.

Vordruckmuster zur Umsatzsteuer neu bekanntgegeben

Die Bekanntgabe betrifft folgende Vordruckmuster:

  • USt 1 TG Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder  Gebäudereinigungsleistungen
  • USt 2 F Feststellungsbescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
  • USt 3 F Feststellungsbogen für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
  • USt 1 TK Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
  • USt 1 TL Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG
  • USt 1 TQ Nachweis für Wiederverkäufer von Telekommunikationsdienstleistungen
  • USt 7 A Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • USt 7 C Mitteilung nach § 202 Abs. 1 AO

Anpassungen infolge des Postmodernisierungsgesetzes

Die Bekanntgabevermutungen nach den §§ 122, 122a und 123 AO wurden aufgrund des Postmodernisierungsgesetzes von drei auf vier Kalendertage verlängert. Dies betrifft Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2024 zur Post gehen, elektronisch übermittelt werden oder elektronisch zum Abruf bereit gestellt werden.

BMF, Schreiben v. 6.12.2024, III C 3 - S 7532/24/10002 :001


Schlagworte zum Thema:  Rechtsbehelfsbelehrung, Verwaltungsakt