Erweiterte vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer
Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), sämtliche Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG sowie sämtliche Feststellungen nach § 13b Absatz 2a ErbStG gem. § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO in vollem Umfang vorläufig durchzuführen.
In die Bescheide sind folgende Erläuterungstexte aufzunehmen:
Erbschaftsteuerbescheid (Schenkungsteuerbescheid)
"Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist gemäß § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO im Hinblick auf die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - (BStBl 2015 II S. 50) angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung in vollem Umfang vorläufig. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen."
Feststellungen nach § 13a Absatz 1a ErbStG bzw. nach § 13b Absatz 2a ErbStG
"Die in diesem Bescheid getroffenen Feststellungen nach § 13a Absatz 1a ErbStG oder § 13b Absatz 2a ErbStG sind gemäß § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO im Hinblick auf die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 - (BStBl 2015 II S. 50) angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung in vollem Umfang vorläufig. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung dieser Feststellungsbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen."
Im Übrigen gelten die in dem BMF-Schreiben v. 16.5.2011 (BStBl I S. 464) getroffenen Regelungen entsprechend.
Die gleich lautenden Erlasse v. 12.3.2015 (BStBl I S. 222) werden aufgehoben.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 5.11.2015
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.3625
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.762
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.301
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.391
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3196
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.254
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.940
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.615
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.34441
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.061
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
-
Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024