Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen

Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters im Zusammenhang mit Investitionsumsätzen.

Die Finanzverwaltung nimmt Bezug auf die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Übertragungsvorgängen auf Gesellschaften und erläutert die eigene Auffassung. So wird klargestellt:

Leistet ein Gesellschafter bzw. eine Vorgründungsgesellschaft bezogene Leistungen im Rahmen eines eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmens an die Gesellschaft weiter, richtet sich der Vorsteuerabzug aus den bezogenen Leistungen nach den allgemeinen Grundsätzen.

Vorsteuerabzug und Investitionsumsätze

Einem Gesellschafter bzw. einer Vorgründungsgesellschaft kann unter den übrigen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug auch aus einer bezogenen Leistung zustehen, die der Gesellschaft später außerhalb eines Leistungsaustauschs zuwächst (z. B. Weiterleistung durch einen ansonsten nicht unternehmerisch tätigen Gesellschafter). Allerdings ist hier Voraussetzung, dass es sich aus Sicht der (geplanten) Gesellschaft um einen Investitionsumsatz handelt und die beabsichtigte Tätigkeit der Gesellschaft einen Vorsteuerabzug nicht ausschließt.

Änderung des UStAE

In dem Schreiben wird erläutert, was unter dem Begriff Investitionsumsatz zu verstehen ist und welche Leistungen von Investitionsumsätzen abzugrenzen sind. Der UStAE wurde entsprechend angepasst.

BMF, Schreiben v. 12.4.2022, III C 2 - S 7300/20/10001 :005


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