Vorteile aus der Gaspreisbremse
Aufgrund der Preissteigerungen für Gas und Strom hatte die Bundesregierung Preisbremsen beschlossen. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden Verbraucher von ihren Dezember-Abschlägen 2022 befreit. Außerdem wurden der Preis für Verbraucher mit hohen Energietarifen ab Januar 2023 subventioniert.
Keine Nachversteuerung der Preisbremse
Zunächst war geplant, dass diese Unterstützung ab einer bestimmten Einkommenshöhe nachversteuert werden muss. Doch hiervon wurde aufgrund des erheblichen bürokratischen Aufwands zwischenzeitlich Abstand genommen.
Hinweis zur Steuererklärung
Das Finanzressort Bremen informiert, dass die entsprechende Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) zur Einkommensteuer nicht ausgefüllt werden muss. Bei der elektronischen Erklärung mit 'Mein ELSTER' wird diese Abfrage zum 26.3.2024 komplett entfernt. Bbis zu diesem Zeitpunkt erhalten die Nutzerinnen und Nutzer einen entsprechenden Hinweis im Hilfetext.
Senator für Finanzen, Meldung v. 29.1.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
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