Zahlungen an Verkehrsunternehmen: Corona-Krise

Während des Lockdowns mussten viele Verkehrsunternehmen, wie Schulbuslinien, ihren Verkehr einstellen. Wie sind Zahlungen an diese Unternehmen zur Minderung finanzieller Schäden umsatzsteuerlich zu werten?

Kein steuerbarer Leistungsaustausch

Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich mit dieser Frage befasst. Wenn Verkehrsunternehmen den Linienverkehr aufgrund von höherer Gewalt einstellen müssen und ihren vertraglichen Verpflichtungen der Schülerbeförderung nicht mehr nachkommen können, so können erhebliche finanzielle Schäden entstehen.

Erhalten diese Unternehmen dann dennoch anteilige Zahlungen von ihren Auftraggebern, liegt nach Ansicht des FinMin Schleswig-Holstein kein steuerbarer Leistungsaustausch vor. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber vertraglich zur Zahlung verpflichtet war oder nicht.

FinMin Schleswig-Holstein, Verfügung v. 27.4.2020, VI 3510 - S 7100 – 754


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