Zahlungen an Verkehrsunternehmen trotz Schulschließungen während der Corona-Krise
Kein steuerbarer Leistungsaustausch
Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich mit dieser Frage befasst. Wenn Verkehrsunternehmen den Linienverkehr aufgrund von höherer Gewalt einstellen müssen und ihren vertraglichen Verpflichtungen der Schülerbeförderung nicht mehr nachkommen können, so können erhebliche finanzielle Schäden entstehen.
Erhalten diese Unternehmen dann dennoch anteilige Zahlungen von ihren Auftraggebern, liegt nach Ansicht des FinMin Schleswig-Holstein kein steuerbarer Leistungsaustausch vor. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber vertraglich zur Zahlung verpflichtet war oder nicht.
FinMin Schleswig-Holstein, Verfügung v. 27.4.2020, VI 3510 - S 7100 – 754
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
-
Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
-
Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
-
Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
-
Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024
-
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
25.11.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
25.11.2024
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
25.11.2024
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
25.11.2024
-
Arbeitgeber und Betriebsstätte
25.11.2024
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
25.11.2024