Aktuelle steuerliche Gesetzgebungsverfahren

In der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 12.12.2012 konnten sich die Teilnehmer in Teilbereichen einigen. Das von der Bundesregierung ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz ist aber endgültig gescheitert.

Es war die letzte Chance, das Steuerabkommen mit der Schweiz vor Jahresende noch unter Dach und Fach zu bringen. Das misslang. Einige strittige Fragen wurden erneut vertagt, nur wenige Streitpunkte abgehakt. Das Gesamtergebnis war mager. Die wichtigsten Punkte aus der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat:

Steuerabkommen mit der Schweiz

Das Abkommen tritt nicht in Kraft, weil SPD und Grüne standhaft die Zustimmung verweigerten. Sie halten die Vereinbarung für ungerecht, weil es Steuerbetrüger schütze. Damit bleibt das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger weiterhin dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen. Vorgesehen war eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent - anonym und rückwirkend für zehn Jahre.

Abbau der kalten Progression

Das Vorhaben von Schwarz-Gelb, die Bürger durch einen flacheren Verlauf des Steuertarifs um rund sechs Milliarden Euro zu entlasten, fand nicht die notwendige Unterstützung. Einig wurden sich die Unterhändler allerdings bei der Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrages in zwei Schritten: Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 EUR, ab 2014 erhöht er sich auf 8.154 EUR. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Bundestag und Bundesrat müssen die heute beschlossene Empfehlung des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche damit.

Jahressteuergesetz 2013

Eine parteiübergreifende Verständigung kam nicht zustande. Union und FDP lehnten die Forderungen der Gegenseite ab, etwa die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare mit Eheleuten. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer hatten sich auch dafür eingesetzt, dass die von den Studentenwerken ausgegebenen 90 Millionen Mensa-Essen pro Jahr von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und Steuergerechtigkeit dienen, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden. Da der Bundestag erneut den Vermittlungsausschuss anrufen kann (insgesamt dreimal möglich), ist eine Fortsetzung im nächsten Jahr nicht ausgeschlossen.

Gebäudesanierung

Der seit über einem Jahr diskutierte Steuerbonus für energetische Haussanierungen kommt nicht. Die Länder waren nicht bereit, dafür weitere Steuerausfälle zu akzeptieren. Nun soll es bei einem - aufgestockten - KfW-Förderprogramm für zinsverbilligte Kredite bleiben.

Steuervereinfachung/Reisekostenrecht

Hier verständigte sich der Ausschuss nach Teilnehmerangaben auf ein echtes Vermittlungsergebnis. Er schlägt vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln: Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten. Weitere Details blieben zunächst noch offen. Bundestag und Bundesrat befassen sich bereits in dieser Woche mit dem geänderten Gesetzentwurf.

dpa