Berlin verdreifacht Zweitwohnungsteuer

Der Berliner Senat hat am 28.3.2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zweitwohnungsteuer zum 1.1.2019 beschlossen.

Die Zweitwohnungsteuer beträgt dann 15 % der Jahresnettokaltmiete. Ziel sei, dass mehr Menschen ihren Erstwohnsitz in Berlin anmelden, was höhere Steuereinnahmen und höhere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich zur Folge haben soll. Dies zielt nicht zuletzt auf Studenten ab. Zudem sollen mehr Eigentümer nicht selbst genutzte Wohnungen dauerhaft vermieten - sie wären von der Steuer befreit.

Berlin im Mittelfeld

Der aktuelle Steuersatz von 5 % fällt laut Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen im Bundesvergleich unterdurchschnittlich aus, mit dem neuen Satz von 15 % liege Berlin dann im Mittelfeld. So sind beispielsweise in Potsdam 20 %, in Hannover 10 %, in München 9 % und in Hamburg 8 % Zweitwohnungssteuer zu zahlen. In der Hauptstadt soll sie - auch das ist neu - künftig sofort fällig werden und nicht wie bisher erst nach einem Jahr.

Zeitwohnsitz nicht immer steuerpflichtig

Derzeit haben in Berlin 130.000 Menschen einen Zeitwohnsitz angemeldet, allerdings gelten nur rund 17.000 als steuerpflichtig. Für die anderen greifen Ausnahmen, etwa für bestimmte Berufspendler oder für Menschen, die lediglich vorübergehend in Berlin leben. Zuletzt lag das Aufkommen an Zweitwohnungssteuer bei 3,5 Millionen EUR jährlich.

dpa