Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Der Bundestag wird sich am 15.3.2018 mit einem Antrag der Fraktion der AfD zu der Abschaffung des "Soli" zu befassen haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Antrag in den Finanzausschuss zur weiteren Beratung verwiesen wird.
Gesetzentwurf der FDP
Bereits einen Tag später, am 16.3.2018, steht das Thema Solidaritätszuschlag erneut auf der Tagesordnung des Bundestages. Dieses Mal in Form eines Gesetzesentwurfs der FDP v. 1.3.2018. Gegenstand der Beratungen ist ein
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995. Nach Auffassung der FDP hat der ursprünglich zur Finanzierung des Aufbaus der neuen Bundesländer in 1991 als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführte Solidaritätszuschlag spätestens mit Auslaufen des sog. Solidarpaktes II in 2019 seine Berechtigung verloren. Das Solidaritätszuschlagsgesetz soll daher mit Wirkung ab 1.1.2020 aufgehoben werden. Auch dieser Gesetzesentwurf wird voraussichtlich dem Fachausschuss zugewiesen werden.
Koalitionsvertrag: Schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Unabhängig von diesen beiden Anträgen sind sich aber auch die Regierungsparteien darüber einig, dass der Solidaritätszuschlag ein Auslaufmodell werden soll. Im Koalitionsvertrag v. 7.2.2018 zwischen CDU/CSU und SPD ist von einer schrittweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags die Rede. Eine noch nicht nähere bezifferte Freigrenze mit Gleitzone soll dazu beitragen, dass für rund 90 % der Steuerzahler diese Abgabe der Vergangenheit angehört. Starten könnte das Abschmelzen im Jahr 2021, das in einem deutlichen ersten Schritt eine Entlastung i.H.v. 10 Milliarden EUR bringen soll.
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