Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei
Den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen (17/8841) hat die Bundesregierung jetzt in den Bundestag eingebracht.
Von dem Abkommen, das sich an den OECD-Standard anlehnt, verspricht sich die Bundesregierung steuerliche Mehreinnahmen. So werde sich die Abschaffung der bisher bestehenden Möglichkeit zur Anrechnung fiktiver, tatsächlich aber nicht gezahlter türkischer Steuern auf die deutsche Steuer positiv auf das deutsche Steueraufkommen auswirken. Mit Hilfe der durch das Abkommen ermöglichten Ausweitung des Informationsaustausches auf Steuern jeder Art würden künftig Steuerausfälle verhindert, schreibt die Bundesregierung.
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