EU-Richtlinie zum Informationsaustausch bei Steuersparmodellen
Geänderte EU-Richtlinie
Dem Bundesrat ist eine Unterrichtung der Europäischen Kommission zugegangen. Diese enthält einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle. Darin wird ausgeführt, dass die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu den politischen Prioritäten der EU zählt. Auch dies soll zu einem vertieften und fairen Binnenmarkt beitragen.
Bisherige Maßnahmen
Bereits in der Vergangenheit gab es einige Initiativen, die ein faires Steuersystem zum Ziel hatten. Zu nennen ist nicht zuletzt eine Verbesserung der Transparenz durch den von der OECD erarbeiteten Aktionspunkt 12 im Rahmen der sog. Anti-BEPS-Maßnahmen. Darin wird eine verbindliche Offenlegung aggressiver Steuerplanungsmodelle gefordert. Geregelt wurde jedoch kein einzuhaltender Mindeststandard; dies ist ein Manko im Hinblick auf die Rechtssicherheit in der Besteuerung.
Dass derartige Schritte angezeigt sind, haben nicht zuletzt die Enthüllungen durch die sog. Panama Papers gezeigt. Bestimmte Anbieter (sog. Intermediäre) haben ihren Kunden aktiv dabei geholfen,
- aggressive Steuerplanungsmodelle anzuwenden,
- Geld auf Offshore-Konten zu verstecken oder
- Briefkastenfirmen in Steueroasen zu nutzen,
um ihre Steuerlast zu verringern.
Ziel des Vorschlags
Die Versorgung der Steuerbehörden mit zeitnahen Informationen über die Konzeption und Anwendung potenziell aggressiver Steuerplanungsmodelle stellt ein zusätzliches Instrument dar, das geeignete Maßnahmen gegen bestimmte Steuerplanungsmodelle ermöglichen kann. Eine solche Erhöhung der Transparenz in Verbindung mit einem optimierten Austausch von Informationen zwischen den Steuerverwaltungen wird dabei eine entscheidende Rolle spielen.
Idealerweise sollten Informationen bereits übermittelt werden, bevor ein Modell umgesetzt bzw. angewandt wird. So hätten die Finanzbehörden im Vorfeld Gelegenheit die Risiken zu beurteilen und ggf. Schlupflöcher zu schließen und so den Verlust von Steuereinnahmen zu verhindern. Nicht zuletzt wird auf die abschreckende Wirkung gesetzt, welche die Anbieter davon abhalten soll, derartige Modelle zu konzipieren und zu vermarkten.
Inhalt der Richtlinie
Die Richtlinie soll eine allgemeine Verpflichtung für die nationalen Steuerbehörden enthalten, welche die Umstände für einen spontanen Informationsaustausch mit anderen EU-Steuerbehörden regelt. Zu nennen sind vor allem ungerechtfertigte Einbußen bei den Steuereinnahmen in einem Mitgliedstaat oder Steuerersparnisse aufgrund künstlicher Gewinnverschiebungen innerhalb von Unternehmensgruppen.
Angedacht ist auch, die Pflicht zur Offenlegung von Informationen auf prüfende Einrichtungen, z. B. die Wirtschaftsprüfung für den Jahresabschluss, auszudehnen. Diese haben im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Einsicht in enorme Datenmengen und könnten dabei auf Modelle mit aggressiven Steuerplanungspraktiken stoßen.
Ferner soll den Mitgliedstaaten vorgeschrieben werden, dass sie ihre Steuerbehörden ausdrücklich verpflichten, potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle mit grenzüberschreitender Komponente offenzulegen, und dabei sicherzustellen, dass diese Informationen automatisch mit den Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten austauschen. Dies soll im Rahmen eines noch festzulegenden Mechanismus erfolgen; gedacht ist hierbei an einen Austausch über das Gemeinsame Kommunikationsnetz (common communication network - CCN).
Die geänderte Richtlinie wird dazu konkrete Inhalte und auch Sanktionen umfassen, welche von den Mitgliedsstaaten zwingend in nationales Recht umzusetzen sind.
Stellungnahme des Bundesrats
Das Ziel der EU-Kommission, aggressiven Steuersparmodellen den Boden zu entziehen, wird von den Bundesländern begrüßt. Eine Meldepflicht von Steuergestaltungsmodelle entspricht einer langjährigen Forderung des Bundesrates. Diese kann einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken leisten. Als sinnvoll wird der geplante europaweite Informationsaustausch über die gemeldeten Modelle gewertet; dies wird die Transparenz zusätzlich stärken.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nicht nur bei mit grenzüberschreitenden, sondern auch bei nationalen Sachverhalten zu bekämpfende Steuervermeidungspraktiken bestehen. Es wird darum eine Anzeigepflicht auch für nationale Gestaltungen befürwortet.
Bemängelt werden die Praktikabilität und die Anwendbarkeit der Richtlinie. Der Bundesrat regt folgende Nachbesserungen an:
- Eine Meldepflicht sollte bereits bestehen, wenn der Steuervorteil "ein wesentlicher Zweck" und nicht "der Hauptzweck" der Gestaltung ist.
- Die Meldefrist ist mit 5 Tagen zu kurz bemessen.
- Dem Intermediär sollte es ermöglicht werden, das avisierte Modell und die dahinter stehenden - ggf. plausiblen - Beweggründe zu erläutern. Auch insoweit wäre ein späterer Meldezeitpunkt sinnvoll.
- Es sollten gewisse Mindest- und Maximalstandards als Reaktion auf erwiesene aggressive Steuerplanungsmodelle festgelegt werden, um eine europaweit einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen.
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