Experte: Steuerabkommen mit Schweiz bleibt Sparmodell
Steuerbetrüger könnten ihr verstecktes Vermögen somit günstig reinwaschen. Der Höchstsatz von 41 Prozent bei der einmaligen Pauschalbesteuerung von Altvermögen deutscher Bankkunden in der Schweiz dürfte kaum Anwendung finden.
Hauptkritikpunkt der Gegner ist, dass sich Steuerbetrüger mit einer moderaten Abschlagszahlung von aller Schuld befreien könnten und besser gestellt würden als ehrliche Bürger. Nach dem zuletzt geänderten Abkommen soll auf das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen werden - rückwirkend für zehn Jahre. Je mehr und je regelmäßiger Geld illegal transferiert wurde, desto höher ist der Abschlag. Steuerbetrüger blieben aber anonym und hätten beiseitegeschafftes Geld legalisiert. Zuvor waren Steuersätze für Altvermögen von 19 und 34 Prozent vereinbart worden. Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Neu ausgehandelt wurde, dass deutsche Erben von Schweizer Schwarzgeldkonten entweder pauschal die Hälfte des Geldes an den Fiskus abtreten - oder ihre Erbschaft offenlegen. Von 2013 an sollen zudem Erträge deutscher Anleger mindestens genau so hoch besteuert werden wie in Deutschland. Auf in der Schweiz kassierte Zinsen und Dividenden soll eine Quellensteuer von etwa 26,4 Prozent gezahlt werden. Auch hier soll das Geld anonym überwiesen werden.
Die Nachversteuerung erfolgt für jeden Einzelfall nach einer komplexen Formel. Nach Angaben Hechtners bewirkt der von 19 auf 21 Prozent erhöhte Mindeststeuersatz nur eine leichte Verschärfung. Der Höchstsatz werde nie Anwendung finden, wenn Bankbeziehungen nach dem 31. Dezember 2002 aufgenommen wurden. Hechtner rechnet vor, dass bei einem einmaligen Transfer von unversteuertem Schwarzgeld und bei realistischen Renditen in der Mehrzahl der Fälle der Mindestsatz von 21 Prozent zum Tragen komme. Bei ordnungsgemäßer Besteuerung der Einkommen in Deutschland wären die Abzüge weit höher.
Damit 34 Prozent und mehr bei der Nachversteuerung von Altvermögen greifen, müsste sich das einmalig angelegte Anfangsvermögen am Ende um das 222-fache erhöht haben. Dies entspräche einer Jahresrendite von 71,66 Prozent. Hechtner verweist darauf, dass der Durchschnittssatz unabhängig vom Anfangsvermögen sei. Sowohl beim Einmaltransfer von 100.000 als auch 100 Million Euro ergebe sich nur der Mindestsatz.
Wurden jährlich Gelder am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz geschleust, fällt nach Darstellung Hechtners zwar die Belastung höher aus als beim einmaligen Transfer. Dennoch bewege sich die durchschnittliche Steuerlast bei 30 Prozent. Damit 34 Prozent und mehr greifen, müsste die Jahresrendite 56 Prozent betragen. Bei realistischen Renditen von jährlich 5 Prozent müssten die regelmäßigen Transfers enorm steigen, damit der höhere Satz greift.
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