Im Koalitionsvertrag sei zwar vereinbart, die Benachteiligungen für eingetragene Partnerschaften im Steuerrecht abzubauen, das Ehegattensplitting sei aber ein Sonderfall, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
In dieser Frage gingen auch die Rechtsauffassungen in der Wissenschaft auseinander: "Deshalb erscheint es sinnvoll, die Gerichtsentscheidung in Karlsruhe abzuwarten." Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird jedoch erst 2013 erwartet.
Die FDP fordert, der Entscheidung zuvorzukommen. Es gebe starke Indizien dafür, dass die geltende Regelung nicht zulässig sei, bekräftigte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). "Das gilt es jetzt politisch zu klären, das kann nicht bis 2013 warten."
Die FDP drängt die Union massiv, zügig eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben gegenüber Ehepaaren bei der Einkommensteuer anzugehen. Eine entsprechende Änderung wird nach einer Umfrage auch von einer Mehrheit der Bürger befürwortet. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt eine entsprechende Gleichstellung jedoch bislang ab.
Aus der SPD kommt die Forderung, das Ehegattensplitting in eine Förderung von Familien umzubauen. "Es fördert ja nur die Ehe. Es werden Partnerschaften ohne Trauschein oder Alleinerziehende mit Kindern oder andere Familienformen mit Kindern gar nicht gefördert", sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig im Deutschlandfunk.
Der beste Weg sei eine Familienförderung durch eine individuelle Besteuerung unter Anrechnung der Familienverpflichtungen. Wer mit einem Partner zusammenlebe oder Kinder habe, müsse in den Genuss von Freibeträgen kommen, forderte Schwesig. Zudem sei eine Kinder-Grundsicherung sinnvoll, damit auch Familien mit geringem Einkommen profitierten.
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