Schäuble bleibt beim Ehegatten-Splitting hart
Schäuble bleibt im Koalitionsstreit über eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit Eheleuten hart. Auf entsprechende Forderungen von FDP-Ministern im schwarz-gelben Kabinett sowie der Bundesländer geht Schäuble nicht ein. Das geht aus dem Entwurf der lange strittigen Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer Stellungnahme des Bundesrats hervor.
Darin geht die Bundesregierung mit keinem Wort auf Forderungen der Länder ein, das Ehegatten-Splitting für Lebenspartnerschaften in das Jahressteuergesetz 2013 aufzunehmen. Eine Prüfbitte des Bundesrates wird nur zur Kenntnis genommen. Der Entwurf sei einvernehmlich mit den Ressorts abgestimmt, heißt es in der Gegenäußerung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Jahressteuergesetz 2013 soll am kommenden Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.
Damit erteilt Schäuble auch Forderungen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie Wirtschaftsminister Philipp Rösler eine klare Absage. Beide hatten nach den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gefordert, das Ehegatten-Splitting auf Homo-Ehen rasch auszuweiten und nicht erst auf erneuten Druck aus Karlsruhe zu handeln. Schäuble dagegen will das für 2013 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Wegen des Koalitionsstreits konnten sich die Ressorts lange nicht auf eine Stellungnahme der Regierung zu Forderungen der Bundesländer verständigen. Den Staat würde es 30 Millionen Euro im Jahr kosten, wenn homosexuelle Lebenspartnerschaften vom Splitting profitieren.
Auf ein Karlsruher Urteil zugunsten schwuler und lesbischer Lebenspartner bei der Grunderwerbsteuer dagegen reagiert Schäuble zügig. Die Richter hatten Anfang August die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer bis zum Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt und einen nachträglichen Ausgleich für Altfälle seit 2001 gefordert. (Az. 1 BvL 16/11). Schäuble setzt dies nun mit dem aktuellen Jahressteuergesetz 2013 um. Die Mindereinnahmen für den Staat seien geringfügig, jedoch nicht bezifferbar, heißt es.
Die meisten Bundesländer gehen inzwischen davon aus, dass Karlsruhe auch die Beschränkung des Splittings auf Ehen als verfassungswidrig einstufen wird. Lediglich Bayern und Sachsen lehnen es ab, dem Antrag eingetragener Lebenspartner auf Splitting stattzugeben, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Steuerexpertin Barbara Höll hervorgeht.
In 13 Bundesländern können zudem lesbische und schwule Paare auf Wunsch in eine der Steuerklassen eingeteilt, die dem Ehegatten-Splitting entspricht. Nur in Bayern, Sachsen und dem Saarland ist dies laut BMF nicht möglich.
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